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Inklusion – Einheitliche Ansprechpartnerin für Arbeitgeber

Arbeitgeber tragen viel Verantwortung für ihr Unternehmen und ihre Mitarbeitenden, was viel Flexibilität verlangt, da Situationen sich stets verändern können. Motivierte Mitarbeitenden können kurz- oder langfristig erkranken, oder ganz ausfallen. Die Inklusionsberatung berät, unterstützt und informiert Arbeitgeber über Möglichkeiten, einen Menschen mit Behinderung einzustellen, auszubilden oder Arbeitsplätze umzugestalten, damit ein beruflicher Wiedereinstieg nach einer Krankheit oder einem Unfall möglich ist. Als Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (§185a des SGB IX ) lotsen die Inklusionsberater durch die Beratungsangebote von verschiedenen zuständigen Institutionen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine  individuelle Perspektive für die Zukunft ihres Betriebs. Ziel hierbei ist, Arbeitsplätze zu sicher und die Arbeitgebenden zu entlasten, indem konkrete betriebliche Problematiken durch die Akteure des Netzwerkes gelöst und bearbeitet werden.

Einheitliche Ansprechpartnerin für Arbeitgeber der HWK Dortmund und der IHK zu IHK Dortmund ist Judith Becker, Tel: 0231 5417-354, Mail: j.becker@dortmund.ihk.de